Logo Kanton Bern / Canton de BerneMasterplan Umsetzung Justizvollzugsstrategie

Das Wichtigste auf einen Blick

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Grundlage für die Zukunftsplanung des Berner Justizvollzugs ist die vom Regierungsrat 2017 verabschiedete «Justizvollzugsstrategie 2017-2032» und der zugehörige Masterplan.
  • Die Justizvollzugstrategie analysiert den Status quo der Vollzugseinrichtungen im Kanton Bern. Sie beurteilt deren Sanierungs- und Modernisierungsbedarf sowie den Bedarf an Haftplätzen für die nächsten 15 Jahre. Haupterkenntnis: Neben den Sanierungen ist ein Neubau mit 200 Haftplätzen nötig.
  • Im zugehörigen Masterplan wird die Umsetzung der Strategie konkretisiert. Die baulichen Massnahmen erfolgen phasenweise. Das Motto lautet: «So wenig wie möglich, so viel wie nötig».
  • Die Justizvollzugsstrategie und der Masterplan sind politisch breit abgestützt und erfüllen die Forderung der Geschäftsprüfungskommission (GPK) nach übergreifenden konzeptionellen Überlegungen für Bauprojekte im Strafvollzug.

Welches Amt ist wofür zuständig?

Im Kanton Bern ist das zur Sicherheitsdirektion gehörende Amt für Justizvollzug (AJV) unter anderem für den Vollzug von freiheitsentziehenden, strafrechtlichen Sanktionen an Erwachsenen und Jugendlichen zuständig. Um die baulichen Belange der Vollzugseinrichtungen kümmert sich das Amt für Grundstücke und Gebäude (AGG), welches zur Bau- und Verkehrsdirektion gehört.

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