Logo Kanton Bern / Canton de BerneMasterplan Umsetzung Justizvollzugsstrategie

Justizvollzugstrategie 2017 - 2032

Ausgangslage

2017 erhielt das Amt für Justizvollzug (AJV) vom Regierungsrat den Auftrag, mit Blick auf die nächsten 15 Jahre eine Strategie für den Justizvollzug im Kanton Bern zu erarbeiten. Das Ziel: Eine Gesamtbetrachtung aller beteiligten Bereiche und Institutionen. Die Strategie bildet damit das Fundament für nachhaltige und wirtschaftliche Lösungen und einen modernen und zeitgemässen Justizvollzug im Kanton Bern.

Eckpunkte der Justizvollzugstrategie

Die Justizvollzugsstrategie nimmt die bestehenden Justiz-Infrastrukturen wie Justizvollzugsanstalten (JVA) und Regionalgefängnisse (RG) im Kanton Bern unter die Lupe. Sie beurteilt einerseits deren Sanierungs- und Modernisierungsbedarf und analysiert andererseits den Haftplatz- und Raumbedarf, mit dem in den nächsten 15 Jahren gerechnet werden muss. Daneben schätzt sie den Investitionsbedarf ab und zeigt punkto Wirtschaftlichkeit Optimierungsmöglichkeiten auf. Kurz: Die Strategie zeigt, wo welche Bedürfnisse vorhanden sind und welche Möglichkeiten es gibt, die heutige Situation langfristig zu verbessern.

Der Justizvollzug ist ein komplexes Räderwerk

In der Strategie wird eine langfristige Perspektive eingenommen. Die Herausforderung dabei: Der Justizvollzug im Kanton Bern ist ein Gesamtsystem, das eine Vielzahl von Abhängigkeiten aufweist. Veränderungen an einem der 11 Standorte haben Auswirkungen auf andere Standorte. Die Planung und Umsetzung der verschiedenen Entwicklungsmassnahmen ist zudem von der Frage abhängig, wie der Kanton die Bauinvestitionen in Vollzugseinrichtungen in seiner Finanzplanung priorisiert.

Die 11 Vollzugseinrichtungen im Kanton Bern. JVA: Justizvollzugsanstalt / RG: Regionalgefängnis.

Gesetze und Vereinbarungen legen den Handlungsspielraum fest

Der Justizvollzug im Kanton Bern unterliegt rechtlichen Vorgaben. Neben dem Schweizer Strafgesetz stecken das Justizvollzugsgesetz des Kantons Bern und die dazugehörige Justizvollzugsverordnung den Handlungsspielraum ab. Dazu kommen Hausordnungen, Leitbilder und Reglemente der jeweiligen Einrichtungen. Der Kanton Bern ist zudem Teil des Strafvollzugskonkordats der Nordwest- und Innerschweizer Kantone, zusammen mit den Kantonen Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Luzern, Zug, Solothurn, den beiden Basel sowie dem Kanton Aargau. Die Konkordatsvereinbarung legt u.a. fest, wie die Kantone den Strafvollzug koordinieren und sie die Platzierung von einzuweisenden Personen untereinander aufteilen.

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