Logo Kanton Bern / Canton de BerneMasterplan Umsetzung Justizvollzugsstrategie

Neubau Justizvollzugsanstalt (JVA) Berner Jura-Seeland

Auf dem Areal der bestehenden JVA Witzwil (Lindenhof) soll eine neue zusätzliche JVA gebaut werden – so hat es der Regierungsrat im Februar 2022, nach Abschluss einer rund zwei Jahre dauernden Standortevaluation, entschieden. Die neue JVA wird Platz bieten für 50 noch nicht rechtskräftig verurteilte Personen (Untersuchungs- und Sicherheitshaft) sowie für 150 Personen, die nach der Verurteilung den geschlossenen Vollzug antreten. Sie wird die bestehenden Vollzugseinrichtungen im Kanton Bern entlasten, das Regionalgefängnis (RG) Biel/Bienne ersetzen und die Kapazitäten bereitstellen, die in den nächsten Jahren gefordert sind. Dank des bereits bestehenden Gefängnisbetriebs auf dem Areal ist das Synergiepotenzial gross. Gemäss heutiger Planung soll die neue JVA ab 2033 in Betrieb gehen können.

Kurzüberblick

  • Der Kanton Bern richtet den Justizvollzug in Abstimmung mit der interkantonalen Bedarfsplanung neu aus. Die Planung integriert neue konzeptionelle Anforderungen an den Betrieb und die Haft. Die bestehenden Vollzugseinrichtungen können diese Anforderungen nicht im gewünschten Mass erfüllen.
  • Auf dem Gelände der JVA Witzwil wird eine neue, zusätzliche JVA mit total 200 Plätzen für die Untersuchungs- und Sicherheitshaft sowie für den geschlossenen Vollzug realisiert. Der Neubau dient zugleich als Ersatz für das Regionalgefängnis Biel/Bienne.
  • Den Standortentscheid traf der Regierungsrat des Kantons Bern im Februar 2022, nach mehrjähriger Standortevaluation.
  • JVA und RG gibt es in allen Verwaltungskreisen des Kantons Bern. Die Mehrzahl davon befindet sich – aus geografischen und betrieblichen Gründen – im Mittelland und im Seeland.

 

In der Region Berner Jura-Seeland wird am Standort Witzwil eine zusätzliche JVA mit 200 Plätzen gebaut. Gemäss aktuellem Planungsstand wird sie 2033 in Betrieb gehen können.

Neubau direkt neben bestehender JVA

In Witzwil befindet sich heute bereits die Justizvollzugsanstalt Witzwil (Lindenhof). Sie ist eine offene Strafvollzugsanstalt für erwachsene Männer und verfügt über rund 160 Haftplätze. Sie wird auch künftig betrieben – die neue JVA entsteht in unmittelbarer Nachbarschaft auf einem bereits vorhandenen konformen Baufeld.  Aus gesetzlichen Gründen müssen die bestehende und die neue JVA baulich voneinander getrennt werden. Dennoch ist das Synergiepotenzial gross.

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Künftige JVA Berner Jura-Seeland (geschlossener Vollzug)

Die neue JVA ist für den geschlossenen Männervollzug konzipiert und wird zugleich als Regionalgefängnis dienen. Sie lässt sich neben der bestehenden JVA auf kantonseigenen Baulandreserven realisieren. Ein Neubau lässt sich gemäss aktuellem Planungsstand zonenkonform umsetzen und tangiert die umliegenden Schutzgebiete nicht. 

Hohes Synergiepotenzial

Auch wenn der offene und der geschlossene Vollzug baulich klar zu trennen sind, lassen sich mannigfaltige Synergien nutzen, etwa bei der Energieversorgung, Entsorgung, Logistik oder beim Sicherheits- und Gesundheitsdienst. Das Areal ist verkehrsmässig gut erschlossen, was sowohl für die Anlieferung als auch für Besuchende und bei der Rekrutierung von Mitarbeitenden ein bedeutender Faktor ist. Auf der Grundlage von auszuarbeitenden Nutzungs- und Betriebskonzepten werden die Synergien in den weiteren Planungsschritten präzisiert. Die räumliche Nähe zweier unterschiedlicher JVA erlaubt zudem einen durchgehenden Justizvollzugsprozess an Ort und Stelle. 

Rücksichtnahme auf Umwelt 

Die bestehende JVA liegt am Rand von Naturschutzgebieten sowie eines Wildtierkorridors. Die neue JVA wird direkt neben der bestehenden JVA realisiert und tangiert die Schutzzonen nicht.

Weil sich das Areal in Witzwil nahe einem Wasser- und Zugvogelreservat von internationaler Bedeutung und am Rand eines Wild-tierkorridors befindet, werden die speziellen Bedürfnisse von Fauna und Flora in der weiteren Planung berücksichtigt. Dazu gehören zum Beispiel genügend grosse Pufferzonen zu diesen Naturräumen, der zusätzliche Weiterausbau von Lebensräumen im Umfeld der JVA oder das Einrichten von Rückzugsorten für Mauersegler und Fledermäusen. Zusätzliche Massnahmen für die Umwelt werden den heute schon hohen Anteil von 15 Prozent Biodiversitätsflächen in der aktuellen Anlage weiter erhöhen. 

Zeitplan bis Inbetriebnahme

Standortsuche – so lief sie ab

Der Standortentscheid markiert den Abschluss einer zweijährigen Standortsuche. Mehrere Dutzend Standorte wurden unter die Lupe genommen. Denn für den Neubau wurde ein Grundstück gesucht, das die rechtlichen, betrieblichen und organisatorischen Anforderungen der Polizei, Justiz, Staatsanwaltschaft und Vollzugsdienste an einen Gefängnisstandort bestmöglich erfüllt. Auch die Bedürfnisse und Ansprüche der Standortgemeinde und der Öffentlichkeit galt und gilt es zu berücksichtigen. Grundlage für die Landsuche bildete, nebst der Justizvollzugsstrategie und dem Masterplan, das Handbuch für Justizbauten des Bundesamts für Justiz (BJ) sowie diverse planerischen Vorstudien.

Schritt
1

Sichten von Grundstücken und Parzellen

Zunächst wurde anhand von Kartenmaterial und öffentlich zugänglichen Geodaten eine Sammlung von möglichen Grundstücken bzw. passenden Parzellen erarbeitet. Massgebend waren dabei Kriterien wie Grundstückfläche, Verkehrsanbindung, Nutzungsplan oder bestehende Bebauungen.

Schritt
2

Reduktion aufgrund verschiedener Kriterien, Potenzialstudien

In einem zweiten Schritt wurden diese Grundstücke anhand weiterer Kriterien wie Umwelt, Verkehr und raumplanerischen Aspekten beurteilt – ihr Potenzial wurde geprüft. Grundstücke, welche die Kriterien nicht erfüllt hatten, fielen weg. Am Ende dieses Prozesses lag eine Auswahl von Grundstücken vor, die den definierten Kriterien am besten entsprach. Diese Liste wurde von den zuständigen Gremien des Kantons zur Weiterbearbeitung freigegeben..

Schritt
3

Machbarkeitsstudien sowie Gespräche mit Grundeigentümern und Gemeinden

Die zur Weiterbearbeitung freigegebenen Grundstücke wurden im Rahmen von Machbarkeitsstudien vertieft analysiert. Parallel dazu fanden Gespräche mit den betroffenen Grundeigentümern und Gemeinden, aber auch mit Planungsbehörden, kantonalen Fachämtern statt. Auf Grundlage dieser Vorabklärungen fällte der Regierungsrat des Kantons Bern am 23. Februar 2022 den Standortentscheid – zwei Jahre nach Beginn der Standortevaluation.

Schritt
4

Grundstücksicherung und Fortführung der Planungen

Da der Standort Witzwil Lindenhof bereits in Kantonsbesitz ist, muss kein Land gekauft werden. Daher können die weiteren Planungsarbeiten direkt vorangetrieben werden.

Hauptkriterien

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